Am 23. März tritt die Waldbrandschutz-Verordnung 2023 der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck in Kraft.

Gemäß dieser Verordnung ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2023 wieder außer Kraft.

 

Verordung der BH Vöcklabruck

 

 

 

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